Klarheit für Wildau – Verfahren gegen Angela Homuth eingestellt

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Klarheit für Wildau –

die Generalstaatsanwaltschaft hat die Vorwürfe gegen die Wildauer Bürgermeisterin Angela Homuth (SPD) aufgeklärt und das Verfahren eingestellt.  Mit dieser Gewissheit kann sie nun endlich ungebremst ihre Arbeit für die Wildauerinnen und Wildauer fortsetzen. Die Einstellung des Verfahrens sollte nun den Diskreditierungen gegen Angela Homuth den Wind aus den Segeln nehmen. Folgende Pressemitteilung veröffentlichte die Rechtsanwältin der Bürgermeisterin:

Zur Einstellung des Strafverfahrens gegen Frau Bürgermeisterin Angela Homuth erklärt Frau Rechtsanwältin Dr. Heide Sandkuhl als Verteidigerin der Bürgermeisterin:

„Den Unkenrufen zum Trotz: Ermittlungsverfahren gegen Frau Bürgermeisterin Homuth eingestellt!

Was für ein Verfahrensverlauf: Die politischen Gegner ließen nichts unversucht, Frau Bürgermeisterin Homuth öffentlich vorzuverurteilen. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin erhob voreilig Anklage bei dem Oberlandesgericht und musste diese insbesondere mangels Zuständigkeit wieder zurücknehmen. Die Generalstaatsanwaltschaft übernahm das Verfahren, veranlasste weitere Ermittlungen, klärte den Sachverhalt auf und stellte das Verfahren ein. Während öffentlich gemutmaßt wurde, die Ermittlungen dauerten nur deswegen länger an, weil der Sumpf angeblich noch viel tiefer als bekannt sei und gar behauptet wurde, das Verfahren werde angeblich verzögert, um die Wahlen im September gut zu überstehen, steht nunmehr Folgendes fest:

Der Vorwurf der sogenannten Abgeordnetenbestechung war falsch. Frau Homuth hat sich als Stadtverordnete nicht bestechen lassen, auch nicht durch eine Wahlkampffinanzierung. Das Verfahren wurde insoweit mangels Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Von den weiteren gegen Frau Homuth erhobenen Vorwürfen stand nur noch die Wahlkampf-Dankesfeier am 13. Juni 2019 in Diskussion. Auch dieses Verfahren wurde eingestellt. Im Gegenzug wird Frau Homuth einen Geldbetrag in Höhe von EUR 5.500,00 zugunsten der Staatskasse zahlen. Ein Schuldeingeständnis ist damit jedoch nicht verbunden, die Unschuldsvermutung wird dadurch nicht widerlegt. Frau Homuth geht es ausschließlich darum, die Beendigung des Verfahrens zu beschleunigen, um sich nicht auch weiterhin öffentlichen Diskreditierungen auszusetzen, sondern sich mit all ihrer Kraft für die Interessen der Stadt Wildau einzusetzen.

Denjenigen, die sich „Gedanken zu Angela Homuth“ gemacht haben, hätte es gut gestanden, einer rechtsstaatlichen Untersuchung Respekt entgegenzubringen und sich mit den Gesetzen vertraut zu machen, bevor sie öffentlich ihre Stimme erheben. Machen sich die politischen Gegner von Frau Homuth angeblich für rechtsstaatliche und demokratische Grundsätze stark, sollten sie diese selbst einhalten und es unterlassen, die Unschuldsvermutung mit Füßen zu treten und strafrechtliche Ermittlungsverfahren für kommunalpolitische Auseinandersetzungen zu instrumentalisieren.“