Kostenlose Menstruationsprodukte an Schulen in Kreisträgerschaft 

Datum:

ANTRAG DER SPD-FRAKTION 

Der Kreistag möge beschließen: 

Der Landrat wird beauftragt, einen einjährigen Pilotversuch an den weiterführenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Dahme-Spreewald zu initiieren, im Rahmen dessen kostenlos und niederschwellig Menstruationsprodukte für SchülerInnen zur Verfügung gestellt werden. 

Begründung: 

Um eine umfassende und niedrigschwellige Versorgung mit Menstruationsprodukten für Schülerinnen sicherzustellen, soll in einem Pilotprojekt an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises evaluiert werden, wie kostenlose Menstruationsartikel am sinnvollsten bereitgestellt werden können. 

Die Versorgung mit Menstruationsartikeln ist eine Voraussetzung für das körperliche und seelische Wohlbefinden der Kinder in ihrer Schulzeit. In einer Studie der YSE sagten über 80% der Befragten aus, dass sie weniger besorgt über das Eintreten ihrer Periode waren, wenn gut erreichbare Produkte zur Verfügung stehen(1). 60% konnten ihre Aktivitäten besser fortsetzen, und 23% gaben an, dass sich ihre psychische Gesundheit verbesserte. Die Produkte müssen leicht und an den entsprechenden Orten zugänglich sein. Dazu gehört auch, dass die Sachgerechte Nutzung von Menstruationsartikeln keine Kostenfrage für einzelne Personen ist. Die sogenannte „period poverty“ (engl.: Periodenarmut) ist ein ernsthaftes Problem für Menschen, die durch den Kauf von Menstruationsprodukten in finanzielle Nöte kommen. In der Schulzeit ist der Zugang zu kostenlosen Produkten daher auch eine Frage der Chancen und Bildungsgerechtigkeit. 

Besonders im Schulalter ist das Eintreten der ersten Periode oft überraschend, die Menstruationszyklen sind häufig unregelmäßig. Ein weiterer Vorteil des vorgeschlagenen Pilotprojekts ist die Auseinandersetzung mit dem Thema Menstruation, die bestehende Stigmata weiter aufbricht und Aufklärung leistet. 

Zahlreiche Körperschaften haben in ihrer Funktion als Schulträger bereits Pilotprojekte oder eine kostenlose Versorgung der Schulen mit Menstruationsprodukten beschlossen, darunter Schottland, der Landkreis Rhein-Sieg (neben vielen anderen Kreisen) und die Universität Potsdam2. 

Die Verwaltung wird zunächst beauftragt, im Dialog mit den Schulen [Ggf. SchülerInnen, SchulsozialaberiterInnen, der Gleichstellungsbeauftragten, etc.] ein Pilotprojekt mit geeignetem Konzept zu starten und nach einem Jahr den Kreistag darüber zu unterrichten. Dann soll der Kreistag sich erneut mit dem Sachverhalt befassen und idealerweise eine dauerhafte Versorgung der Schulen mit Menstruationsprodukten beschließen. 

 Gez. Thomas Irmer 

Fraktionsvorsitzender 

Antrag: Erstellung einer Wohnungsbedarfsplanung für den LDS

Datum:

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussentwurf:

Der Kreistag beauftragt in Umsetzung des Kreisentwicklungskonzeptes 2030+ (KEK) die Verwaltung,
1.  mit der Erstellung einer Wohnraum- und Gewerbeflächenbedarfsanalyse für den gesamten LDS
2. mit der Darlegung konkreter Handlungsvorschläge, getrennt nach den Entscheidungsebenen: Ämter, Gemeinden, Landkreis, sonstige (z. B. Land, Bund)
3. mit der regelmäßigen Berichterstattung ab spätestens 2023.

In die Untersuchungen sind neben der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg, die Auswirkungen und Wechselwirkungen auf die Planung und Errichtung von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie der Verkehrsinfrastruktur und die Preisentwicklungen z. B. für Mietwohnungen und Eigenheime in den Ämtern und Gemeinden einzubeziehen. Politische und ökologische Rahmenbedingungen zum Themenbereich Bauen sind ebenfalls aufzugreifen.

Begründung:

Bereits 2017 gab die Kreisverwaltung eine Studie zur Ermittlung der Bedarfe an Wohnraum, Fachkräften und Infrastrukturen in den Südgemeinden des Landkreises in Auftrag. Eine Auswertung mit dem Kreistag wurde nie vorgenommen. Aufgrund der Aussage des Landrates sowie der Beigeordneten und Dezernentin für Verkehr, Bauordnung, Umwelt und Verbraucherschutz, Frau Zettwitz, ist die Studie überholt, da sie nicht mehr die aktuellen Gegebenheiten widerspiegelt. Zudem bildet sie nur einen räumlichen Ausschnitt ab. Mit der Erweiterung und Fortschreibung dieser Studie sollen die Ergebnisse auf den aktuellen Stand gebracht und neue Aspekte (wie z.B. nachhaltige Wohnbaukonzepte, Bedarf an sozialen Wohnungsbau, Bedarf an Werkswohnungen für z.B. Saisonarbeitskräfte sowie Auszubildendenunterkünfte im Landkreis, Eigentumsbildung) berücksichtigt werden. In der Analyse sind bedarfsvermindernde- und verstärkende Faktoren sowie daraus ableitbare Steuerungsmöglichketen darzustellen. Zudem dient die aktualisierte Studie auch den Kommunen des Landkreises, indem die oben genannten Bedarfe überregional verbindlich aufgezeigt und auch gegenüber dem Land Brandenburg konkrete Handlungsbedarfe zum Beispiel in Bezug auf den Landesentwicklungsplan festgestellt werden. Da die ursprüngliche Studie über die Wohnraumbedarfe auch die und Infrastruktur mit betrachtet hat, sind diese über den ursprünglichen Antrag hinaus ebenfalls zu untersuchen. Im Übrigen wird zur Notwendigkeit zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Begründungstexte der vorherigen Antragsversionen verwiesen.

SPD-Fraktion kümmert sich um die Wohnungsnot

Datum:

Pressemitteilung

Wildau. Wohnungsnot und steigende Mieten – im schnell wachsenden Landkreis Dahme-Spreewald sehen sich viele Menschen täglich den Problemen ausgesetzt, die mehr als nur ein beiläufiger Wachstumsschmerz sind. Junge Familien mit Kindern, Azubis, die zwar einen vielversprechenden Ausbildungsplatz finden konnten, aber keine bezahlbare Wohnung, Rentnerinnen und Rentner mit besonderen Anforderungen an altersgerechte Wohnen, so ziemlich jede Bevölkerungsgruppe ist betroffen. Der Landkreis selbst baut zwar keine Wohnungen, aber die Bautätigkeit der Kommunen mit ihren Wohnungsbaugesellschaften und die Akteure der freien Wirtschaft brauchen Übersicht und Planung mit einem Blick für das große Ganze.

Deshalb hat die SPD-Fraktion den Antrag Erstellung einer Wohnungsbedarfsplanung für den Landkreis Dahme-Spreewald eingebracht und dafür Zuspruch der anderen Fraktionen erhalten. Die Dringlichkeit des Themas Wohnen ist längst erkannt worden, Wir als SPD-Fraktion machen einen ersten Schritt auf Kreisebene, auf den Weitere folgen. Ziel der Wohnungsbedarfsplanung ist es, einen Überblick über die Entwicklungen im Landkreis zu gewinnen, um damit für die Zukunft planen zu können. Der Antrag wurde zur weiteren Bearbeitung in die Ausschüsse verwiesen.

„Ein erster Schritt ist geschafft, jetzt geht es an die Arbeit. In Zukunft soll Jeder und Jede im LDS die Wohnung finden, die er benötigt. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg, aber bezahlbarer Wohnraum ist für uns eine Frage der Gerechtigkeit.“, so Martina Mieritz, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion.

EU-Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen

Datum:

Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Ebene des Landkreises Dahme-Spreewald

ANTRAG DER SPD-FRAKTION

Beschlussentwurf:

Grundsatzbeschluss zur Unterzeichnung der EU-Charta: Der Kreistag beschließt:
1. Der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald spricht sich für die Unterzeichnung um Umsetzung der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf Kreisebene“ aus.
2. Der Landrat wird beauftragt, die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kreislicher Ebene“ zu unterzeichnen — und damit die Annahme und Umsetzung auch offiziell zu erklären.
3. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt, innerhalb von zwei Jahren einen Maßnahmenplan zu erarbeiten und dem Kreistag vorzulegen.
4. Die Gleichstellungsbeauftragte berichtet zusätzlich, regelmäßig, über den Stand der Umsetzung des Maßnahmenplanes.

Begründung:
Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene wurde am 12. Mai 2006 vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) mit PartnernInnen aus folgenden Ländern beschlossen:
Österreich, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, Luxemburg, Polen und Spanien. Für Deutschland wirkten die Deutsche Sektion der RGRE und die Stadt Frankfurt am Main mit.
Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern lädt die Lokal- und Regionalregionen Europas ein, sich formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen und die in der Charta niedergelegten Verpflichtungen innerhalb ihrer Möglichkeiten umzusetzen.

Die EU-Charta beinhaltet 6 Grundsätze:
1. das Grundrecht der Gleichstellung von Frauen und Männern flächendeckend
umsetzen
2. Diskriminierungen und Benachteiligungen bekämpfen
3. ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen
4. Beseitigung von Geschlechterstereotypen als grundlegende Bedeutung für die Gleichstellung
5. Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von Lokal- und Regionalregierungen
6. Aktionspläne und Programme als notwendige Instrumente für die

Umsetzung
Die Charta betrifft alle Bereiche in Politik, Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft und Verwaltung, um optimale spezifische Rahmen- und Lebensbedingungen für Frauen und Männer zu schaffen. Mit der Umsetzung der Charta erklärt sich der Landkreis Dahme-Spreewald bereit, die oben genannten Grundsätze anzuerkennen. Er verpflichtet sich darüber hinaus,

  • innerhalb von zwei Jahren einen Maßnahmenplan zu entwickeln,
  •  in diesem Maßnahmenplan: Ziele, Prioritäten, Maßnahmen und Ressourcen festzulegen und
  • einen entsprechenden Zeitrahmen für die Umsetzung aufzuzeigen,
  • eine große Anzahl an Sach- und Fachkunde bei er Erarbeitung einzubinden
  • sowie den Maßnahmenplan nach der Beschlussfassung durch den Kreistag zu verbreiten
  • sowie über die Fortschritte der Maßnahmen öffentlich zu berichten.

    Weiterhin soll alle zwei Jahre der Maßnahmenplan evaluiert werden, um die Fortschritte zu bewerten und den Plan weiterzuentwickeln.

Bekämpung Häuslicher Gewalt – Istanbul-Konvention

Datum:

Umsetzung der Istanbul-Konvention im Landkreis Dahme-Spreewald fokussieren. Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt stärken.

ANTRAG DER SPD-FRAKTION

Der Kreistag beschließt, der Landrat wird beauftragt:

1. dem Kreistag eine Bestandsaufnahme der im Landkreis bestehenden Hilfssysteme für die Opfer geschlechterspezifischer Gewalt und/oder häuslicher Gewalt vorzulegen;
2. weiterhin dem Kreistag eine Analyse vorzubereiten, welche Maßnahmen der Istanbul-Konvention, die im Zuständigkeitsbereich des Landkreises liegen, bereits umgesetzt wurden und welche ggf. noch nicht;
3. falls Maßnahmen aufgrund fehlender Haushaltsmittel noch nicht begonnen wurden, diese in Vorbereitung eines möglichen Nachtrages zu benennen;
4. mit dem Land Brandenburg Gespräche aufzunehmen um zu klären, wie und in welcher Höhe das Land zur Sicherung und zum Auf- und Ausbau dieser Aufgabe erforderliche Mittel, auch mit Blick auf die bundesweite Gesamtaufgabe, zur Verfügung stellen kann.

Begründung:

Am 1. Februar 2018 ist in Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, in Kraft getreten. Ihr Ziel: Frauen besser vor Gewalt zu schützen. Die Konvention ist also ein Dokument mit besonders gesellschaftspolitischem Gewicht. Das Abkommen hat weitreichende Konsequenzen auf allen staatlichen Ebenen; von der Bundes-, Länder- bis hin
zur kommunalen Ebene und für verschiedene Politikbereiche. Durch das derzeitige Pandemiegesehen wird diese Situation noch gestärkt. Die allzahlen an häuslicher Gewalt nehmen zu, was eine Betrachtung der Maßnahmen der Istanbul-Konvention noch notwendiger macht.

Stellungnahme zum Doppelhaushalt 2021/2022

Datum:

Stellungnahme der SPD-Fraktion

Hofjagdweg zwischen Krummensee und Groß Köris als Fahrradstraße entwickeln – Verkehrssicherheit für alle verbessern

Datum:

Antrag der Fraktionen SPD und CDU/FDP/Bauern im Kreistag Dahme-Spreewald

Der Kreistag beschließt, dass sich der Landrat gegenüber den betroffenen Gemeinden dafür einsetzt, dass der Hofjagdweg zwischen Krummensee und Groß Köris als Fahrradstraße ausgewiesen wird und damit verkehrssicher seiner Bestimmung als „touristischer Verbindungsweg mit Mehrfachnutzung für Land- und Forstwirtschaft“ gerecht wird.

Begründung:

Der Hofjagdweg erstreckt sich über 66 km von Königs Wusterhausen bis Lübben. Im Juli 2014 wurde der Hofjagdweg auf dem Abschnitt von Krummensee nach Groß Köris fertig gestellt. In der Pressemitteilung des Landkreises vom 15.07.2014 heißt es u.a. dazu:

„… Damit wird ein weiterer Lückenschluss im touristischen Radwegenetz des Landkreises Dahme-Spreewald von Nord nach Süd vollzogen. Der Ausbau der Wegeführung von Krummensee bis nach Groß Köris erfolgte für eine Mehrfachnutzung. Neben dem touristischen Aspekt werden Forst- und Landwirtschaftsbetriebe in hohem Maße vom nun komplett ausgebauten Hofjagdweg profitieren. Damit werden perspektivisch Arbeitsplätze gesichert, die ländliche Wirtschaft gestärkt und eine weitere Erschließung von touristischen Entwicklungspotenzialen erreicht. … Die Gesamtkosten des ca. elf Kilometer langen Hofjagdweges von Krummensee nach Groß Köris betrugen rund 2,3 Millionen Euro. Davon waren 1,8 Millionen Euro Eigenmittel des Landkreises sowie 440.000 Euro Fördermittel, die vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung aus Luckau bewilligt wurden …“ (https://www.dahme-spreewald.info/de/seite/9622.html).

Leider haben sich die Erwartungen an den Hofjagdweg für die Radverkehrsnutzung zwischen Krummensee und Groß Köris nicht erfüllt. Die geringe Fahrbahnbreite von weniger als 3,80m (stellenweise sogar nur 3,00m!) und der hohe Anteil an sehr schnell fahrenden PKWs führen immer wieder zu Konflikten. Davon zeugen sechs Unfälle und zahlreiche Beschwerden. In den vielen Gesprächsrunden mit den Beteiligten sowie beim „Runden Tisch Hofjagdweg“ konnte bisher keine Abhilfe geschaffen werden. Für den Radverkehr ist und bleibt der Hofjagdweg in diesem Abschnitt aufgrund fehlender Verkehrsregelungen sehr gefährlich und nicht attraktiv.

Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) kommen Fahrradstraßen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Anderer Fahrzeugverkehr kann durch entsprechende Zusatzzeichen zugelassen werden, was hier für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zutreffen würde.

SPD-Fraktion im Kreistag Dahme-Spreewald

Unterstützung der Gedenkstätten

Datum:

Antrag der SPD-Fraktion im Kreistag  Dahme-Spreewald

Der Landkreis Dahme-Spreewald unterstützt die Arbeit in den Gedenkstätten in Lieberose und Jamlitz, indem
1. …er auf Wunsch der jeweiligen Veranstalter von Fest- und Gedenkstättenveranstaltungen die Einladungen an alle Abgeordnete des Kreistages Dahme-Spreewald weiterleitet.
2. …er als Moderator zu einem Arbeitsgespräch mit allen Beteiligten beider Gedenkstätten zur Entwicklung einer gemeinsamen Gedenkstättenkultur und möglichen Finanzierungsmodellen einlädt,

Dazu sollen folgende Handelnde eingeladen werden:
• Stiftung Brandenburger Gedenkstätten
• Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
• evtl. Bundesministerium für Kultur
• Zentralrat der Juden, Beauftragter für Gedenkstättenkultur
• Evangelische Kirchengemeinde Lieberose und Land
• Verein zur Förderung der Antifaschistischen Mahn- und Gedenkstätten
Lieberose e.V.
• Bürgermeister/in der Stadt Lieberose und der Gemeinde Jamlitz
• Amt Lieberose/Oberspreewald
• u.a.

Begründung:
Gedenkstätten, hier ein KZ-Außenlager Lieberose und dort ein Speziallager N.6 des sowjetischen Geheimdienstes NKWD, Unendliches Leid und schwerste Verbrechen rufen uns dazu auf „Denken-zu-gehen“. Vor Ort sind Viele bereits aktiv. Auch das Kulturministerium des Landes Brandenburg ist bereits involviert. Aufgrund der nationalen Bedeutung ist es wichtig zum Erhalt der Gedenkstätten alle Aktive an einen Tisch zu holen und gemeinsame Gedenkstätten- und Finanzierungskonzepte zu erarbeiten. Ein solches Arbeitsgespräch unter der Leitung des Landkreises ermöglicht hier eine übergreifende Zusammenarbeit. Wir wollen diesen Prozess jetzt schnellstmöglich anstoßen, denn der Zustand der Gedenkstätten vor Ort bedarf dringender Hilfe und Unterstützung.

Bianca Luban
Fraktionsvorsitzende

Starke Dörfer – Lebendige Gemeinschaft

Datum:

Antrag der SPD-Fraktion im Kreistag Dahme-Spreewald

Der Kreistag beschließt zur Stärkung des ländlichen Raums im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes als eine konkrete Maßnahme die Erstellung eines Konzept zum Aufbau von flächendeckenden Kümmerer- bzw. Unterstützerstrukturen, insb. zur Stärkung der Mobilität und der Förderung der sozialen Gemeinschaft sowie der Gesundheit unter Berücksichtigung bereits existierender Projekte in z.B. Mehrgenerationenhäusern (MGH) oder anderweitig vorhandener örtlicher Institutionen. In der Konzepterstellung sind u.a. die regionalen Bedarfe zu ermitteln und zu prüfen, ob die Umsetzung über bereits erfolgte bestehende Strukturen (MGH, Vereine o.ä.) oder durch andere neu zu schaffenden Strukturen erfolgen kann. Schwerpunkte des Konzeptes sollen neben der inhaltlichen Ausgestaltung der Unterstützungsbedarfe und -strukturen, mindestens die Beschreibung der Kompetenzen der einzelnen Akteure sowie die Finanzierungsmöglichkeiten sein.

Begründung:

In den strukturgeschwächten Regionen erleben die Menschen, dass immer mehr Institutionen verschwinden- sei es der kleine „Tante-Emma-Laden“ oder eben die Sparkassenfiliale bzw. der Bankautomat. Auch die Taktung der öffentlichen Verkehrsmittel ist oft nur spärlich. Es entsteht ein Gefühl des „Verlassenwerdens“. In Regionen, wo die Jungen wegziehen und nur die Alten bleiben, sind Ideen und Vorhaben mehr denn je gefragt, die diese Entwicklung aufhalten, der Isolation entgegenzuwirken.

Unser Ansatz ist es, den Menschen vor Ort Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Bereits in anderen Regionen etablierte Kümmerer identifizieren die vielfältigen Probleme, begleiten die Menschen, organisieren Projekte oder unterstützen bei der Suche nach Ansprechpartnern bzw. helfen bei den Behördengängen.

Aber auch im Landkreis Dahme-Spreewald etablierte Projekte zeigen auf, dass sich punktuell Bedarfe ergeben haben. Dort wo sich MGH befinden, sind entsprechende Einzelprojekte bereits in der Förderung. Die Kümmerer im LDS sind gegenwärtig im strukturschwachen ländlichen Gebiet, in der Gemeinde Märkische Heide sowie in und um Lieberose aktiv. Die Koordinatorinnen der MGH dienen als Knotenpunkte zum Netzwerk der Kümmerer. So sind im Haus der Generationen Groß Leuthen insgesamt 12 ehrenamtliche Kümmerer tätig, wobei davon sieben ehrenamtliche Kümmerer wöchentlich 1 Stunde und fünf ehrenamtliche Kümmerer wöchentlich 2 Stunden tätig sind. Im FIZ Lieberose erhalten weitere 5 ehrenamtliche Kümmerer Aufwandsentschädigungen. Vier absolvieren wöchentlich eine und ein Kümmerer wöchentlich drei Stunden.

Die MGH im LDS als Knotenpunkte und Anlaufstellen für alle Generationen wurden durch den Kreistag mit der Beschlussfassung der seniorenpolitischen Leitlinien im Oktober 2018 bestätigt. Das soziale Netzwerk wird mit zunehmendem Alter oftmals kleiner. Der sozialen Isolation und Einsamkeit der Menschen sind entgegenzuwirken.

Mit den seniorenpolitischen Leitlinien ist die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft als eine der Kernaufgaben und die Schaffung von Begegnungsstätten in den Ortschaften festgeschrieben.

Kümmerer im LDS können als Teil einer sorgenden Gemeinschaft aufgefasst werden. Der Vereinsamung der Menschen entgegenzuwirken, ist flächendeckend für den gesamten Landkreis als Zielstellung zu verankern. Die Koordinierung von Angeboten, sowie von überwiegend älteren Menschen, auch mit körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen, in Zusammenwirken mit den helfenden Ehrenamtlichen, wirkt der Vereinsamung der Menschen entgegen und führt zur sozialen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Aufgrund der enormen Auswirkungen des demografischen Wandels sollten zukünftige Angebote flächendeckend im LDS geschaffen werden.

Fakt ist aber, dass nicht in jeder Region des Landkreises ein MGH vorhanden ist. Vorhanden sind dagegen etablierte Strukturen, die alternativ genutzt werden könnten. Dies soll ebenso Gegenstand der Untersuchung sein. Zudem wäre es auch zu überprüfen, regional begrenzt vorhandene Mobilitätsangebote flächendeckend auszuweiten.

Eine Umfrage des Sozialamtes 2018 in Vorbereitung der Beschlussfassung der senioren-politischen Leitlinien ergab, dass die Senioren öfters Begegnungsstätten und die MGH besuchen würden. Jedoch ist die Erreichbarkeit der Begegnungsstätten leider durch die eingeschränkte Mobilität vieler Ortsteile begrenzt.

Im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes kann auf dieser Weise der Landkreis für die nächsten Jahre seine sozial- sowie seniorenpolitischen Akzente setzen und allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig ihres Alters flächendeckend die Nutzung von bedarfsgerechten Angeboten sicherstellen.

Bianca Luban

Fraktionsvorsitzende

Änderung der geltenden Förderrichtlinie des LDS

Datum:

Antrag der SPD-Fraktion im Kreistag Dahme-Spreewald

Der Kreistag beschließt:

1. Eine Änderung der Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung des Sports im Förderbereich 3, Unterpunkt 3, wie folgt:

[…] Die Bemessung für die Höhe der Förderung erfolgt auf der Grundlage der Gesamtmitgliederzahl (ohne Altersbeschränkungen) bezogen auf eine angemessene Größe der Übungsgruppe (1 Übungsleiter auf 15 Sportlerinnen und Sportler). Jeder Übungsleiter kann nur einmal im Jahr gefördert werden. […]

 

2. Die Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.

Begründung:

Die Förderung des Breitensports in allen Altersgruppen ist eine wichtige, richtige und seit Jahren erfolgreich umgesetzte Aufgabe des Landkreises. Seit vielen Jahren unterstützt der Landkreis das Engagement der vielen ehrenamtlichen Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Kreis finanziell und schreibt damit die Anerkennung ehrenamtlicher Leistungen groß. Dafür sind wir dankbar, denn unsere Sportvereine sind wichtige Stützen des gesellschaftlichen Zusammenlebens in den Gemeinden des Landkreises und bedürfen auch künftig größtmöglicher Unterstützung in ihrer Arbeit.

Wie aber Anfang 2019 im Kreistag beschlossen wurde (Vorlage 2019/011), sollen ab Jahresbeginn 2020 die Förderbedingungen im Förderbereich 3 der Sportförderrichtlinie in ihrer neuen Form greifen. Das würde bedeuten, dass die Berechnungsgrundlage für die Anzahl der möglichen Übungsleiterförderungen pro Verein nicht mehr die Gesamtmitgliederzahl sein wird, sondern nur noch die Anzahl der Mitglieder bis 26 Jahre und die Anzahl der Mitglieder ab 60 Jahre. Das hätte zur Konsequenz, dass eine ganze Reihe an Vereinen im Landkreis deutlich weniger Fördermittel für ehrenamtliche tätige Trainerinnen und Trainer vom Landkreis bekommen würden. Je nach Größe und Mitgliederstruktur des jeweiligen Vereins summieren sich diese Fehlbeträge pro Verein auf bis zu mehrere tausend Euro.

Unserer Meinung nach darf es nicht dazu kommen, dass eine relevante Anzahl von Vereinen künftig deutlich weniger Zuschüsse vom Landkreis erhalten. Das wäre ein denkbar schlechtes Signal! Es ist den betroffenen Vereinen und den ehrenamtlichen Übungsleiterinnen und Übungsleitern nicht vermittelbar, dass die Mitglieder in der Altersgruppe zwischen 26 und 60 Jahren nicht in die Berechnungsgrundlage zur Anzahl der möglichen Förderungen einbezogen werden sollen. Denn die Frauen und Männer in den fast 200 Sportvereinen im Landkreis leisten auch weiterhin ihr Bestes, um ihren Mitgliedern ein funktionierendes und qualitativ hochwertiges Sportangebot anzubieten. In der Konsequenz könnte es dazu kommen, dass die Angebotsvielfalt im Sport im Landkreis zurückgeht, weil die Vereine nicht mehr alle Angebote aufrechterhalten können. Das kann und darf aber nicht in unserem Sinne sein, weil es ein gänzlich falsches Zeichen an die Sportlerinnen und Sportler sowie ihre Trainerinnen und Trainer im Landkreis sendet. Stattdessen muss das breite Sportangebot für die Menschen in Dahme-Spreewald auch weiterhin kontinuierlich fortgeführt werden. Der Arbeit, die die vielen Übungsleiterinnen und Übungsleitern in den letzten Jahrzehnten in den Sport – und damit auch in die Gesundheit und den Zusammenhalt in der Gesellschaft – investiert haben, gilt unser Dank und unsere Anerkennung.

Unter finanziellen Gesichtspunkten ist durch eine Rückkehr zu der Regelung, wie sie bis Ende 2018 schon bestand, höchstwahrscheinlich nicht mit relevanten Mehrbelastungen für den Kreishaushalt zu rechnen. Die schon in diesem Jahr höheren Ausgaben im Förderbereich 3 resultieren v.a. aus dem auf 400 Euro erhöhten Zuschuss pro gefördertem Übungsleiter*in. Diese mit der letzten Änderung beschlossene Erhöhung der Zuwendungen für die Ehrenamtlichen in den Vereinen entspricht genau der Anerkennung, die wir uns für den Sport im Landkreis wünschen.

Bianca Luban

Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion