Stellungnahme der SPD-Fraktion
Die Auswirkungen der Corona-Krise sind auch im Kreis spürbar. Während sich die Einnahmen des Kreises aus der Kreisumlage aufgrund der Bemessung dieser auf den feststehenden Steuereinnahmen der kreisangehörigen Kommunen des Jahres 2018 berechneten, sind bei diesen die Steuereinnahmen im Jahr 2020 teils drastisch eingebrochen. Dieser Trend wird sich auch im Jahr 2021 fortsetzen, während sich die Kreisumlage auf den noch hohen Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden im Jahr 2019 berechnet. In dieser für diese finanziell schwierigen Situation sollte der Kreis als verlässlicher Partner einen Beitrag zur weiteren Entlastung seiner Städte und Gemeinden leisten und nicht bei einer sinkenden Bemessungsgrundlage wegen Steuermindereinnahmen der Gemeinden den Kreisumlagehebesatz so stark erhöhen, dass die Einnahmen aus der Kreisumlage gleichbleiben.
Wir schlagen deshalb die Senkung des Kreisumlagehebesatzes für 2021 von 35% auf 34% und für 2022 von 39% auf 37% vor. Dies führt zwar zu einer Erhöhung der Fehlbeträge im Jahr 2021 um ca. 3,3 Mio. € und im Jahr 2022 um ca. 6 Mio. €, jedoch kann sich der Landkreis dies aufgrund des sehr guten Jahresergebnisses für 2019 und des für 2020 unter Berücksichtigung des im Finanzausschuss vorgestellten Quartalsberichtes zu erwartenden, gegenüber der Planung um ca. 15 Mio. € verbesserten Jahresergebnisses aus Sicht der SPD-Fraktion leisten. Der Kreis muss auch gegenüber den kreisangehörigen Kommunen gemachte Versprechen über die Rückführung von Zahlungen im Falle der Erzielung hoher Überschüsse durch Senkung der Kreisumlage in nachfolgenden Jahren einhalten, selbst wenn dies zu Verlusten führen sollte. Über eine weitere Senkung des Hebesatzes für 2022 ist im Rahmen eines voraussichtlich zu beschließendem Nachtragshaushalt unter Berücksichtigung des dann aktuellen Finanzbedarfs des Kreises und der kreisangehörigen Kommunen zu entscheiden.
Die SPD-Kreistagsfraktion steht zu allen vorgeschlagenen Investitionsmaßnahmen, auch wenn wir die tatsächliche Umsetzung in den Haushaltsjahren entsprechend der Planung kritisch sehen. Mit Sorge betrachten wir dabei die Steigerungen bei den Planfortschreibungen am Ende der abgelaufenen Haushaltsjahre, den sogenannten „Haushaltsresten“, die von der Bauverwaltung zusätzlich zu den geplanten Maßnahmen noch in 2021 umgesetzt werden müssen.
Die Gründe für die Nichtumsetzung der Maßnahmen in den vorgesehenen Jahren sind vielschichtig. Unter Anderem liegt es auch in der zunehmend schwierigeren Benehmensherstellung mit betroffenen Gemeinden im Baugenehmigungsverfahren, die zu nicht unerheblichen Verzögerungen im geplanten Bauablauf und damit des Mittelabflusses geführt haben. Unabhängig von Schuldzuweisungen wird aber im Ergebnis das vorhandene Personal die damit insgesamt gestiegenen Herausforderungen kaum bewältigen können. Deshalb sollte bei den geplanten Baumaßnahmen noch einmal geprüft werden, ob eine Anpassung der zeitlichen Zuordnung zu den Haushaltsjahren entsprechend des realistischen Mittelabflusses möglich ist, um in zukünftigen Haushaltsjahren Haushaltsreste zu vermeiden. Um dabei für einen reibungslosen Bauablauf Ausschreibungen vor Beginn eines Haushaltsjahres zu ermöglichen, sollen entsprechende Verpflichtungsermächtigungen in den Haushalt mit aufgenommen werden. Es nutzt nichts, Investitionen zu planen, die im Ergebnis nicht umgesetzt werden können, auch wenn sie unzweifelhaft schon jetzt dringend erforderlich sind. Ist eine Verschiebung Seite 2 von 4 der Investitionsmaßnahmen in zukünftige Jahre nicht möglich, regen wir wie bereits in unserer letzten Stellungnahme zum Nachtragshaushalt 2020 eine Prüfung durch die Verwaltung an, ob andere geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die eine Umsetzung nicht durch eigenes Personal ermöglichen.
Zur Sicherstellung der Liquidität im Zusammenhang mit den hohen Investitionsaufwendungen erscheint eine Kreditaufnahme grundsätzlich als unumgänglich, sofern alle geplanten Maßnahmen auch tatsächlich in den Jahren umgesetzt werden können. Aufgrund der Finanzkraft des Landkreises sehen wir diese Kreditaufnahme nicht mit zu großer Sorge, da ihr auch eine Vermögensmehrung in Form von Schulen, Straßen und Verwaltungsgebäuden entgegensteht, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Aufgrund der positiven Jahresabschlüsse 2019 und voraussichtlich 2020 halten wir aber die im Entwurf vorgesehene Ermächtigung zur Kreditaufnahme für das Jahr 2021 in Höhe von rd. 8 Mio. € nicht für erforderlich, während sie für 2022 erst einmal notwendig erscheint.
Positiv wertet die SPD-Fraktion die Haushaltsansätze im Rahmen der Sportförderung, da die Erfüllung dieser freiwilligen Aufgabe neben der damit verbundenen Gesundheitsvorsorge für unsere Bürger*innen eine wichtige Stütze für unsere Zivilgesellschaft, die Vereine und das Ehrenamt darstellt. Das Gleiche gilt für die vorgesehenen Ansätze im Bereich der Kulturförderung, die hoffentlich zur Wiederbelebung der Kulturlandschaft nach der Corona-Krise beitragen werden.
Mit der Förderrichtlinie zur Unterstützung des sorbischen/wendischen Volkes setzt unser Landkreis ein deutliches Zeichen zum Schutz und zum Erhalt der nationalen Identität der Sorben/Wenden und zur Förderung ihrer kulturellen Vielfalt. Wir begrüßen ausdrücklich die Erhöhung der Fördersumme ab 2021 auf 21.000 €. Da bis zum Stichtag am 31.10.2020 bereits 13 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen von mehr als 20.000 € für Projekte im Jahr 2021 eingegangen sind, sollte spätestens vor der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2023/2024 eine Evaluation vorgenommen und eine Erhöhung des Haushaltsansatzes neu diskutiert werden. Die ProjektträgerInnen leisten mit ihrem überwiegend ehrenamtlichen Engagement einen unschätzbaren und wertvollen Beitrag zum Erhalt und zur Vielfalt des sorbischen/wendischen Kulturerbes, was es auch in der Zukunft mit ausreichenden Mitteln zu unterstützen gilt.
Das vergangene Jahr hat gezeigt, dass die Digitalisierung gerade im Bereich der Bildung eine höchst prioritäre Aufgabe ist. Wir sind als Landkreis Dahme-Spreewald Schulträger von 6 Förderschulen, 6 Gymnasien, der Schule des Zweiten Bildungsweges mit 2 Standorten und dem OSZ mit 3 Standorten. Jede kreiseigene Schule verfügt über einen Medienentwicklungsplan, der jedoch jeweils nicht auf die neuen Situationen des möglichen Wechselunterrichtes oder des Homeschooling angepasst ist. Grundvoraussetzung für die „Digitale Schule“ ist eine starke Internetverbindung, auskömmliches W-Lan in jeder unserer Schulen, ausreichende Endgeräte und eine funktionierende IT- Administration, Beratung und Betreuung der vorhandenen Hard- und Software. Mit dem Digitalpakt I stehen dem Landkreis 2,4 Mio. € zur Verfügung, die er mit noch ein mal 5 Mio. € aufstockt für die leistungsstarke Verkabelung der Schulen und dem Kauf von weiteren Endgeräten. Das begrüßen wir ausdrücklich. Hier jedoch wünschen wir uns eine schnellstmögliche Anbindung aller Schulen an sehr schnelles Internet. Diese Maßnahmen müssen aus unserer Sicht oberste Priorität haben und dürfen nicht erst mit Baumaßnahmen der Zukunft verknüpft werden, wie z.B. im Humboldt-Gymnasium angedacht. Zwischenlösungen sollten so schnell wie möglich in tragfähige dauerhafte Verkabelung umgesetzt werden.
Mit dem noch nicht beschlossenen Digitalpakt III kann der Landkreis nach dem endgültigen Beschluss weitere Fördermittel für die Finanzierung von IT-Administratoren für die kreislichen Schulen beantragen. Hier erwarten wir ein Konzept zur Arbeit der Administratoren und eine personelle Begründung. Unsere Forderungen gehen dahin, dass wir für unsere gesamten kreislichen Schulen und deren verschiedene Standorte von jetzt vier IT-Fachleuten auf bestenfalls acht IT-Fachleute aufstocken, um die Anforderungen, die zukünftig an uns gestellt werden, erfüllen zu können. Der Stellenplan ist entsprechend anzupassen, beginnend im Jahr 2021 mit 2 zusätzlichen Stellen zur möglichen Inanspruchnahme der Fördermittel.
Im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2021 und 2022 wurde auch der Jugendförderplan für beide Haushaltsjahre aufgestellt. Im Vergleich zu den Vorjahren verzeichnen die Ansätze Seite 3 von 4 im Jugendförderplan mitunter deutliche Steigerungen, welche von der SPD-Fraktion ausdrücklich begrüßt werden. Vor allem die steigenden Ausgaben für die finanzielle Ausstattung der hauptamtlich Beschäftigten sowie die deutlich steigenden Ausgaben für Investitionen für Jugendfreizeiteinrichtungen sind absolut richtige und lobenswerte Signale für den Bereich Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Kreis.
Kritisch hinterfragt werden müssen die Planungen im Jugendförderplan für 2021 und 2022 aber vor allem vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2021 eine neue Jugendhilfeplanung erarbeitet und beschlossen werden soll. Die aktuelle Jugendhilfeplanung wird sowohl von vielen kommunalpolitischen Akteuren wie auch von zahlreichen Akteuren aus dem Bereich der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit als dringend überarbeitungswürdig angesehen. So ist es u.a. dringend an der Zeit, die letzten Jahre Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu überprüfen, die strategische Ausrichtung und die strategischen Ziele zu überarbeiten, die Zweckmäßigkeit der Planungsregionen zu hinterfragen und noch einiges mehr. Kurzum: die Jugendhilfeplanung in unserem Landkreis bedarf dringend einer Aktualisierung. Für diesen Fall allerdings, sind die Haushaltszahlen für 2022 durch den nun zu beschließenden Jugendförderplan bereits in einer Form vorgegeben, die mit den möglicherweise neuen Ausrichtungen der neuen Jugendhilfeplanung dann nicht zusammenpassen. Darauf hat die SPD-Fraktion bereits im Jugendhilfeausschuss am 02.12.2020 hingewiesen. Wir gehen als SPD-Fraktion deshalb davon aus, dass im Falle einer im Jahr 2021 beschlossenen neuen Jugendhilfeplanung auch die Zahlen für den Jugendförderplan 2022 im Rahmen eines Nachtragshaushaltes angepasst werden müssen, sofern nicht schon aus den vorgenannten Gründen vorsorglich ein erhöhter Ansatz für beide Jahre gewählt werden kann. Denn wir wünschen uns als Fraktion einen Prozess zur Aufstellung der neuen Jugendhilfeplanung, der sich ausschließlich anhand der notwendigen Überlegungen für die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Kreis orientiert. Ein bereits vorgegebenes finanzielles Korsett im Rahmen des beschlossenen Jugendförderplans darf nicht zum Bremsklotz für möglicherweise sinnvolle Ideen und Planungen werden.
Die SPD-Fraktion bekennt sich weiterhin ausdrücklich zur Solidarität der Gemeinden im Landkreis bei deren Bewältigung finanzieller Herausforderungen im Investitionsbereich. Der Kreisstrukturfond ist dafür ein probates Mittel und soll deshalb auch über 2021 hinaus zum Finanzausgleich innerhalb des Landkreises Dahme-Spreewald genutzt werden. Es ist in diesem Zusammenhang aber unbefriedigend, dass im Kreisstrukturfond für 2021 mit insgesamt 2,5 Mio. € inclusive auch 500T€ für Radwege vorgesehen sind, in den Folgejahren aber nur noch 1,5 Mio. € ohne Radwege. Mit der Erweiterung der Fördermöglichkeiten muss aus Sicht der SPD-Fraktion daher eine Aufstockung der Haushaltsmittel für den Kreisstrukturfond für das Jahr 2022 auf mindestens 3,5 Mio. € sowie die notwendige Änderung/Anpassung der Strukturfondrichtlinie einhergehen, um eine Konkurrenz der Anträge zum Radwegebau mit den anderen Anträgen im Rahmen des Kreisstrukturfonds zu vermeiden (siehe Finanzhaushalt S. 374 -Kostenträger 51115-00).
Die Förderung der Radwege kommt im Haushalt 2021/2022 schließlich insgesamt nicht ausreichend zum Tragen. So werden augenscheinlich die Möglichkeiten durch Bundes- und Landesförderung für Planung und Bau von straßenbegleitenden Radwegen NICHT wahrgenommen. Zudem ist das Budget für „Strategische Planungskosten“ mit 0,00 € festgelegt (siehe Vorbericht S. 79, Bau-KTR R0000-0002 Planungskosten und Baumaßnahmen Grundstücke und Radwege). Für Investitionen an Kreisstraßen gibt der Landkreis ca. 4 Mio. € pro Jahr aus (siehe Vorbericht S. 77, Investitionszahlungen insgesamt für Kreisstraßen, Brücken und Grundstücke), für den Radwegebau 300 T€/2021 und 630 T€/2022, allerdings vorwiegend für touristische Radwege (z. B. zwei Brückenbauwerke am Hofjagdweg – KTR R0006-0006/0007). Das Finanzbudget des Kreises für den Bau von Radverkehrsanlagen sollte nach alledem angemessen erhöht werden, um den Anforderungen an dem wachsenden Radverkehrsanteil am Gesamtverkehrsaufkommen und der Verkehrssicherheit auf unseren Straßen gerecht zu werden. Wir fordern deshalb die Schaffung von eigenen Kostenträgern für die Planung, den Bau und die Unterhaltung von Radverkehrsanlagen für Alltagsradler (unabhängig von der Tourismusförderung) im Jahr 2021 mit einer Höhe beginnend von insgesamt 1 Mio. € pro Jahr. Die Radverkehrskonzeption 2030 (RVK) für Dahme-Spreewald wird voraussichtlich im 1. Quartal 2021 beschlossen. Daran anschließend sollte unverzüglich mit der Umsetzung begonnen werden. Da die Radverkehrsförderung sehr komplex ist und zukünftige Seite 4 von 4 Investitionen nicht allein in der Zuständigkeit des Landkreises liegen, muss auch die Finanzierung komplex und verlässlich abgesichert werden. Ohne finanzielles Budget bleibt die Radverkehrskonzeption 2030 ein Papiertiger und unsere verkehrspolitische Willensbekundung verpufft in den Autoabgasen!!!
Zum Abschluss unserer Stellungnahme möchten wir uns bei der Kämmerei für die Erstellung des insgesamt sehr ausgewogenen und zukunftssicheren Haushaltsentwurfs sowie der gewährten Fristverlängerung für die Abgabe unserer Stellungnahme bedanken.
Bianca Luban, Thomas Irmer,
Fraktionvorsitzende Fraktionsvorsitzender